Steuerberatungshonorare
Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung ( StBVV).
Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBVV gegeben.
Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBVV vorgesehen.
Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.
Die Zufriedenheit meiner Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung sollen in Einklang stehen.
Anmerkung :
Steuerberatungskosten können in der Steuererklärung ggf. als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück.